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General terms and conditions of business

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Minnt GmbH (nachfolgend „Minnt“)

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1. Minnt bietet Kunden Beratung, Konzeption, Erstellung, Support und Hosting von bzw. in Bezug auf digitale Produkte an, insbesondere für Apps. Minnt stellt ihre Leistungen auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Einzelvertrags zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ergänzend zum Einzelvertrag und etwaigen individuellen Vereinbarungen die Rechte und Pflichten für die Zusammenarbeit zwischen Minnt und dem Kunden.
1.2. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn minnt auf eine Bestellung des Kunden Leistungen erbringt, ohne den darin in Bezug genommenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zu widersprechen.

2. Leistungsinhalt des Einzelvertrags, Änderung von Leistungen (Change Management)
2.1. Minnt ist frei darin, wie sie die Leistungen gestaltet und umsetzt, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden oder der Kunde von einer ihm eingeräumten Befugnis zur Projektleitung und -steuerung Gebrauch gemacht hat. Dies gilt insbesondere für Standards, Richtlinien und Normen (z.B. DIN, ISO, W3C), es sei denn, sie gehören zum Stand der Technik und werden allgemein verwendet. Die Befugnis von Minnt zur Leistungsbestimmung gemäß Satz 1 umfasst auch den Einsatz von Software oder Inhalten unter einer offenen Lizenz (z.B. Open Source, Freeware oder Creative Commons Bedingungen).
2.2. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL), die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sowie die Überlassung von Quellcode sind von Minnt nur dann zu erbringen, soweit dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

3. Fremdleistungen, Drittdienstleister, Subunternehmer Minnt ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt, es sei denn, es liegt ein für Minnt erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor.  

4. Eigentumsvorbehalt an Lieferungen und Leistungen, Nutzungs- und Verwertungsrechte an Leistungen von Minnt
4.1. Der Kunde erhält vorbehaltlich abweichender Regelung im Einzelvertrag an Leistungen von Minnt ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Minnt kann insbesondere die Bestandteile und Elemente (z.B. Bibliotheken, Module, Baukästen, Vorlagen, Tools) im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs weiter nutzen und ohne kundenspezifische Details frei verwerten.
4.2. Minnt kann die für die Nutzung der Leistungen erforderlichen Rechte dem Kunden auch dadurch verschaffen, dass Minnt ein Produkt mit freier Lizenz (bspw. GNU, Apache Software License, Creative Commons) zur Verfügung stellt oder nachweist.
4.3. Bei für den Kunden kostenlosen Pitchs, Angeboten oder Kostenvoranschlägen gehen keine Rechte über. Der Kunde ist nicht berechtigt, darin enthaltene Leistungen von Minnt anderweitig zu nutzen oder zu verwerten bzw. nutzen oder verwerten zu lassen.
4.4. Minnt behält sich das Eigentum an ihren Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vor.
4.5. Die Einräumung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten durch Minnt steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen vom Kunden vollständig vergütet worden sind. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich widerruflich im Rahmen der vertragsgemäß vom Kunden zu erbringenden Handlungen (z.B. Tests) gestattet. Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Kunde in Verzug mit der Zahlung eines Vergütungsbestandteils gerät, es sei denn, der Zahlungsrückstand ist unwesentlich.
4.6. Der Kunde wird urheberrechtliche (z.B. Copyright-Vermerke) oder sonstige Hinweise auf Minnt in oder bei Leistungen unverändert beibehalten. Minnt ist berechtigt, bei ihren Leistungen in geeigneter Weise auf ihre Mitwirkung oder Erstellung hinzuweisen. Beispielsweise kann ein solcher Hinweis beim Laden einer App, in der Info zu einer Anwendung, im Code von Software, in der Anbieterkennzeichnung bei Internet-Angeboten, im Impressum oder Fußzeilen von Printprodukten erfolgen. Der Kunde kann dem widersprechen, wenn durch die Nennung seine berechtigten Interessen erheblich beeinträchtigt werden und ansonsten urheberrechtliche oder sonstige Hinweise auf Minnt unverändert beibehalten werden.  

5. Ansprechpartner, Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. zum Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten.
5.2. Etwaig erforderliche Prüfungen gewerblicher Schutzrechte (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster), Namens- und Kennzeichenrecherchen, entsprechende Eintragungen sowie die Prüfung auf Rechtmäßigkeit (z.B. nach Datenschutz-, Wettbewerbs- und/oder Markenrecht) obliegen dem Kunden, es sei denn, im Einzelvertrag ist etwas anderes vereinbart.
5.3. Die Pflichten des Kunden gemäß dieser Ziffer 5 erfüllt er auf seine Kosten. Befindet sich der Kunde mit der Erfüllung einer Mitwirkungshandlung in Verzug oder erfüllt er sie nicht ordnungsgemäß, so darf Minnt eine angemessene Entschädigung verlangen. Sonstige Rechte von Minnt bleiben unberührt.

6. Leistungszeit
Leistungsverzögerungen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) berechtigen Minnt, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

7. Abnahme
7.1. Sofern Minnt für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges einzustehen hat (werkvertragliche Verpflichtung), werden die Vertragspartner die Voraussetzungen und das Verfahren zur Abnahme im Einzelvertrag oder im Rahmen des Projektmanagements festlegen. Der Kunde prüft und testet die ihm übergebene Leistung nach der vereinbarten Vorgehensweise; Minnt kann dazu auch selbständig prüfbare Teilleistungen übergeben. Eine Gesamtabnahme findet nur statt, soweit keine Teilabnahmen erfolgt sind.
7.2. Der Kunde stellt sicher, dass die Leistungen von Minnt nicht vor Abschluss der Tests und Abnahme produktiv genutzt werden, wenn nicht zwischen den Vertragspartnern etwas anderes abgestimmt wurde.
7.3. Entsprechen die Leistungen oder Teilleistungen von Minnt den vereinbarten Anforderungen oder liegen nur unwesentliche Abweichungen vor, erklärt der Kunde unverzüglich die Abnahme; die Abnahme soll in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. Unwesentlich sind insbesondere solche Abweichungen, welche die Funktionsfähigkeit nur unerheblich beeinträchtigen. Erklärt der Kunde innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Übergabe einer Leistung die Abnahme nicht und hat er in dieser Zeit gegenüber Minnt keine wesentlichen Mängel gerügt, so gelten die Leistungen oder Teilleistungen von Minnt als abgenommen.
7.4. Die Abnahme kann auch im Wege schlüssigen Verhaltens des Kunden erfolgen, insbesondere durch produktiven Einsatz der Leistung, durch vorbehaltslose Zahlung oder Abruf weiterer auf der Leistung oder dem Leistungsergebnis aufbauender Leistungen.

8. Haftung
8.1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung von Minnt in Ziffer 8 und zur Gewährleistung in Ziffer 9 gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für:
- Ansprüche des Kunden wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- Rechte und Ansprüche des Kunden bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Minnt oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Minnt eine Garantie übernommen hat,
- Ansprüche und Rechte des Kunden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Minnt oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen,
- Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
- Ansprüche, die von § 44 oder § 44a TKG erfasst werden. Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es allein bei der gesetzlichen Regelung.
8.2. Minnt haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung von Minnt begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für minnt vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von Minnt für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.3. Minnt haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für Minnt vorhersehbaren Schaden.
8.4. Die Haftung von Minnt ist insgesamt beschränkt auf den Auftragswert des jeweiligen Einzelvertrags.

9. Gewährleistung
9.1. Technischen Daten im Angebot bzw. Einzelvertrag sind im Zweifel Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung. Bestimmte Reaktions- oder Antwortzeiten werden die Vertragspartner ggf. im Rahmen eines einzelvertraglichen Service Level Agreement (SLA) vereinbaren.
9.2. Minnt versichert, dass ihr keine der von Minnt gelieferten Leistungen beeinträchtigenden gewerblichen Schutzrechte Dritter (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) bekannt sind. Darüber hinaus ist Minnt nicht verantwortlich für die Prüfung oder Freiheit von derartigen Rechten.
9.3. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren 1 Jahr nach Lieferung oder - soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist - Abnahme.
9.4. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Kunde ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen von Minnt vorgenommen hat, wenn Anleitungen oder Hinweise von Minnt vom Kunden nicht befolgt werden bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt werden, wenn Annahmen aus dem Einzelvertrag nicht eingehalten werden oder wenn sich allgemeine Rahmenbedingungen oder solche bei Dritten ändern, insbesondere durch Updates von (mobilen) Betriebssystemen, Veränderung von externen Diensten (z.B. geänderte oder neue Funktionalitäten), Plattformen (z.B. geänderte Schnittstellen) oder Systemen (z.B. technische Weiterentwicklung), es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind oder hierdurch die Gewährleistungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschwert werden.
9.5. Der Kunde meldet Mängel in Textform (z.B. per E-Mail) und unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen. Der Kunde unterstützt Minnt im zumutbaren Rahmen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben können.
9.6. Bei Vorliegen eines Mangels kann Minnt gemäß ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

10. Geheimhaltung, Abwerbung
10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Einzelverträgen zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich oder sonst zulässig – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
10.2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die dem erhaltenden Vertragspartner bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ohne Rechtsbruch bekannt werden, die vom erhaltenden Vertragspartner unabhängig erarbeitet wurden oder soweit der erhaltende Vertragspartner zur Speicherung oder Verwendung gesetzlich verpflichtet ist.
10.3. Die Vertragspartner werden ohne Einwilligung des anderen Vertragspartners nicht dessen Mitarbeiter, die mit der Zusammenarbeit befasst waren, für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ab letzter Mitwirkung in der Zusammenarbeit aktiv abwerben.

11. Datenschutz
11.1. Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig jeweils unterrichten, soweit für die Erbringung von Leistungen die Nutzung von personenbezogenen Daten notwendig ist. Der jeweils übermittelnde Vertragspartner stellt sicher, dass die erforderlichen Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt dem anderen Vertragspartner mit, falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist.
11.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass minnt die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Daten mit Personenbezug für die Belange des Vertrages erhebt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet. Der Kunde holt entsprechende Einwilligungen der Betroffenen ein, sofern erforderlich. Erbringt minnt Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG, wird der Kunde die auftragsgemäße Verwendung der Daten schriftlich konkretisieren, soweit dies noch nicht im Vertrag erfolgt ist.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Minnt ist berechtigt, den Kunden in Veröffentlichungen im Internet und Printmedien als Referenz zu nennen. Der Kunde benennt die hierzu freigegebenen Werbemittel, wie Logos, und verpflichtet sich, alle erforderlichen Rechte einzuräumen. Sollten für die Verwendung besondere Vorgaben bestehen (z.B. gemäß Corporate Identity), wird der Kunde diese mitteilen. Eine Referenznennung wird nur in sachlich zutreffender Weise erfolgen und ist ausgeschlossen, sofern offensichtliche berechtigte Interessen des Kunden dagegen stehen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit einer Referenznennung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen. Bereits erstellte Printmedien dürfen aufgebraucht werden. Die Nennung als Referenz kann bis zu drei Jahren nach Vertragsbeendigung erfolgen.
12.2. Ansprüche gegen Minnt dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden.
12.3. Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 finden keine Anwendung.
12.4. Erfüllungsort für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von Minnt.
12.5. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Sitz von minnt zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. minnt darf jedoch den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.